Es geht nochmals um die Zustimmung im Vertrag (siehe meinen Post „Nicht nur für Ingenieure: ZUSTIMMUNG – EINWILLIGUNG – GENEHMIGUNG“):

Während im Deutschen ZUSTIMMUNG, EINWILLIGUNG und GENEHMIGUNG durch das BGB geregelt sind (§§ 183, 184), trifft das angloamerikanische Recht diese Unterscheidung nicht.

In englischsprachigen Verträgen ist approval NICHT die Einwilligung und consent NICHT die Genehmigung! Es handelt sich hier vielmehr um Synonyme für Zustimmung. Um noch einmal das Beispiel aus dem obengenannten Post heranzuziehen: Es könnte dort ebenso gut heißen:

Any change or modification of the equipment shall require the prior written approval of the manufacturer. Non-compliance will result in the loss of warranty.

Anders formuliert: Um im Vertrag Einwilligung oder Genehmigung auszudrücken, sollte in englischen Texten wie Verträgen, AGB oder Datenschutzerklärungen immer prior (vorherig) oder subsequent (nachträglich) vor approval oder consent stehen. Ansonsten kann es passieren, dass Sie eine Handlung nur noch zähneknirschend genehmigen können.

Vergessen Sie nie, dass – auch wenn Sie einen englischsprachigen Vertrag mit einem Land schließen, in dem Zivilrecht das vorherrschende Rechtssystem ist – die angloamerikanische Rechtssprache auf common law basiert und viele Termini nur auf den ersten Blick deckungsgleich sind!

Angloamerikanisches Recht unterscheidet vielmehr danach, ob eine Zustimmung ausdrücklich (express) oder stillschweigend (implied) erteilt wurde bzw. nach erfolgter Aufklärung (informed) oder einstimmig (unanimous).

Die amtliche bzw. behördliche Genehmigung (approval, consent, licence, permission permit) unterscheidet sich auch hier aufgrund der jeweiligen Gesetzesdefinitionen (z. B.im Bau- und Planungsrecht).


Quellen:
BGB: §§ 183, 184; Oxford English Dictionary, einschlägige englische Behörden-Webseiten.