Fachübersetzungen im Sprachenpaar Deutsch – Englisch
Sei es in eigener Sache, im Auftrag eines Unternehmens, einer Kanzlei oder eines Gerichts: hier steht Ihnen eine erfahrene Diplom-Übersetzerin zur Seite. Eine schnelle, doch gründliche Einarbeitung in die Sachgebiete und das zugehörige Vokabular sowie eine professionelle Ausführung und garantierte Vertraulichkeit sind für mich bei der Erledigung Ihres Auftrags genauso selbstverständlich wie eine enge Zusammenarbeit mit Muttersprachlern im konkreten Fall.
Vier Augen sehen mehr als zwei
Übersetzungen nach dem Vier-Augen-Prinzip gemäß DIN EN 15038 oder DIN EN ISO 17100 biete ich auf Wunsch gerne zusammen mit einem weiteren qualifizierten Übersetzer bzw. einer Übersetzerin an. Diese Zusatzleistung gibt es allerdings nicht umsonst; sie richtet sich nach dem Angebot des zweiten Augenpaares. Gerne prüfe ich auch Ihre bereits angefertigten Maschinen- und Humanübersetzungen nach zuvor vereinbarter Spezifikation.
Richtig und vollständig
Als öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache bin ich befugt, die Richtigkeit und Vollständigkeit meiner Übersetzungen zu bescheinigen. Diese offizielle Bestätigung wird in ganz Deutschland und weltweit in vielen Ländern anerkannt.
Es ist nur eine Seite
Je nach Dokumentenart kann die Textmenge pro Seite stark variieren. Meine Abrechnung des reinen Textvolumens beruht daher, falls nicht anders vereinbart, auf der Normzeile des Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetzes (jeweils angefangene 55 Anschläge) des mir vorgelegten Textes.
Der von mir berechnete Zeilenpreis richtet sich nach dem Schwierigkeitsgrad (Recherchemenge), der Dringlichkeit und dem Formatierungsaufwand sowie der Editierbarkeit des Dokumentes (Papier, pdf- und jpg-Dateien erfordern Textumwandlung sowie Zeilenumbruch- und Rechtschreibkorrekturen).