Urkunden - Fachübersetzungen Christiane Wagner

Allgemein bestellt und öffentlich beeidigt

Besteht eine Verbindung zum Ausland, verlangen Behörden und Gerichte regelmäßig sogenannte beglaubigte Übersetzungen. Darin bestätigen von einem deutschen Landgericht autorisierte Übersetzerinnen und Übersetzer offiziell die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Übersetzung. Diese Autorisierung wird nur Übersetzern erteilt, die ihre Qualifikation nachweisen können – in der Regel durch ein Hochschulstudium, die Ausbildung an einer Fachakademie oder eine abgelegte staatliche Prüfung.

Die Anfertigung beglaubigter Übersetzungen unterliegt bestimmten Richtlinien. So ist u.a. die Bestätigungsformel vorgeschrieben und beinhaltet die Angabe, in welcher Form ein Dokument vorgelegt wurde:

  • einfache Kopie (umfasst auch Faxe, E-Mails, JPG- und PDF-Dateien)
  • beglaubigte Kopie (umfasst auch Ausfertigungen) oder
  • Original

Soll eine Übersetzung in die Fremdsprache bei einer ausländischen Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden, wird oft eine Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers durch einen Notar bzw. die Bestätigung der Beeidigung durch das zuständige Gericht und die Bezirksregierung verlangt. Erkundigen Sie sich daher im Vorfeld beim Empfänger, welche Kriterien eine Übersetzung erfüllen muss. So sparen Sie Zeit und Geld.

Ich berate Sie gern. Meine Erfahrungen in der Urkundenübersetzung in die deutsche und englische Sprache umfassen unter anderem:

  • Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse)
  • Sterbeurkunden und Testamente
  • Gerichtsurteile und -beschlüsse
  • Schul- und Arbeitszeugnisse
  • Verträge

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